Rechtsprechung
BVerwG, 05.08.2003 - 1 B 478.02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs - Gefahr von politischer Verfolgung bei Rückkehr nach Togo
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.09.2002 - 25 B 02.30096
- BVerwG, 05.08.2003 - 1 B 478.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 05.08.2003 - 1 B 478.02
Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Einzelfall festgestellt werden (vgl. etwa BVerfGE 96, 205, 216 f.).